Bevor sich eine bewerbende Person in Lohn- oder Gehaltsverhandlungen begibt, ist es sinnvoll, sich über die Branche zu informieren und sich mit Argumenten für den Wunschgehalt vorzubereiten. Das gilt auch für Gespräche, bei denen mehr Lohn oder Gehalt gefordert wird. Gesprächsvorbereitung Konkrete Zahlen mitbringen Um die Unsicherheit, wie viel Gehalt oder Lohn bei solchen Gesprächen verlangt werden dürfen, zu beseitigen, ist es sinnvoll, vor einem solchen Gespräch zu recherchieren und mit einer klaren Strategie in ein solches Gespräch zu gehen. Deshalb sollte davor die Lohn- oder Gehaltshöhe in der Branche geprüft und es sollten sachliche Argumente überlegt werden, um eine solche Erhöhung zu begründen. Dabei hilft es auch, ein solches Gespräch im Vorfeld eventuell zu üben. Hierbei kann die Lohn- oder Gehaltshöhe in einem bestimmten Beruf wie dem Projektleiter Lohn anhand von verschiedenen Fragen herausgefunden werden: -Welche Arbeitsvertragsform ist branchenüblich? In der Schweiz gibt es hier 3 Arten. Der Einzelarbeitsvertrag (Vertrag zwischen Arbeitgeber und -nehmer) wird individuell abgeschlossen und hierzu gibt es keine Formvorschriften. Der Gesamtarbeitsvertrag (Abkürzung GAV) wird zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden geregelt und dort wird ein Minimallohn festgelegt, der von den Einzelarbeitsverträgen nicht unterschritten werden darf. In den Branchen ohne GAV können die Kantone oder der Bund einen Normalarbeitsverträge (Abkürzung NAV) erlassen, durch den ein zwingender Mindestlohn vorgegeben wird. -Wo liegt der Durchschnittslohn oder –gehalt der Branche? -Sind im Unternehmen oder in der Branche feste Lohnklassen vorhanden? – -Wie sind die Verdienste von Personen in einer vergleichbaren Position (Einbeziehung Ausbildung, Erfahrung, Unternehmen und Region in derselben Branche)? Auskünfte zu diesen Fragen erhält man auch über Berufs- und Branchenverbände (auch unter berufsbildungsplus.ch) oder auch über Stellenvermittler. Dort ist meistens das Lohnband, welche Firmenkunden bereit sind, zu zahlen, bekannt. Außerdem gibt es im Internet verschiedene Lohnrechner (siehe auch unter berufsberatung.ch). Zusätzlich sollte bei der Lohn- oder Gehaltseinschätzung auch die eigene Position berücksichtigt werden. Hier geht es um solche Fragen, wie wäre der Wunschlohn? Wo liegt das aktuelle Jahres-Bruttogehalt? Wo liegt die Untergrenze, für die die Tätigkeit angenommen werden würde? Argumente liefern Der gewünschte Lohn oder Gehalt muss vor der vorgesetzten Person begründet werden können. Das gilt auch für die Angestellten, die eine Lohn- oder Gehaltserhöhung wünschen. Mitarbeitende oder Bewerbende sollten zunächst darlegen, was sie belang geleistet haben. Hierzu kann man zum Beispiel selbst folgende Fragen stellen: -Wie groß ist die eigene Verantwortung in der Tätigkeit (Projektleitung, Mitarbeiterführung, etc.)? -Welchen Umfang hat der eigene Aufgabenbereich? -Welche überdurchschnittlichen Leistungen sind bisher erbracht worden? ( beispielsweise Überstunden, Stellvertretungen, Umsätze, oder Kundenbeziehungen. -Welche Auslandsaufenthalte und Weiterbildungen sind absolviert worden? Berücksichtigung von weiteren Vorteilen Neben dem Lohn und Gehalt gibt es auch noch weitere nicht monetäre Lohnnebenleistungen (Benefits). Dazu gehören zum Beispiel: -Übernahme von Transportkosten ( zum Beispiel Fahrkarten); -Übernahme von Kostenanteile für Handy und bei Weiterbildungen, -Firmenauto, Parkplatzgebühren, Personalrabatte; -Gutscheine (zum Beispiel Lunchchecks, etc.); -Anteil an Prämien von Versicherungen; -Fitness-Abos; -die Möglichkeit von Home-Office, Vaterschaftsurlaub oder mehr Urlaubstage. Tipps für ein Lohn- oder Gehaltsanpassungsgespräch Wenn man angestellt ist und eine Lohn- oder Gehaltserhöhung wünscht, sollte man sich im Vorfeld an folgenden Fragen orientieren. -Wer ist der richtige Ansprechpartner? -Wann ist der richtige Zeitpunkt für das Gespräch mit der vorgesetzten Person (an welchem Tag und Uhrzeit ,, jährliches Mitarbeitergespräch, die Wirtschaftslage des Unternehmens, etc.)? -Wann ist für einem selbst der richtige Gesprächszeitpunkt (beispielsweise nach einem Projektabschluss; nach einer Übernahmeverantwortung oder Beförderung)? -Welche gemeinsamen Visionen(von mir und dem Unternehmen) sind vorhanden? -Wie geht man auf mögliche Gegenargumente ein? Bei einem Lohn- und Gehaltsgespräch kann auch mit einem Prozentsatz anstelle einer Summe argumentiert werden. Wenn eine Erhöhung abgewiesen wird, kann ein neues Gespräch vereinbart werden. |
