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Prüfplaketten DGUV

Berufsgenossenschaften (BG) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) beraten und unterstützen Unternehmen die Arbeitsplätze ihrer Beschäftigten sicher und gesund einzurichten. Durch Kontrollen seitens der BG wird sichergestellt, dass der Sicherheitsstandard eingehalten wird. Am 1.5.2014 veröffentlichten die DGUV und BG ein neues, identisches Regelwerk. Die vorher geltende BGV A3 wurde von der DGUV V3 abgelöst. Unternehmen erhielten neue Prüfplaketten DGUF mit den Aufschriften „Geprüft nach DGUV Vorschrift 3 – Nächster Prüftermin“ und “Geprüft nach DGUV Vorschrift 3” in unterschiedlichen Farben und Größen. Elektrische Anlagen sowie elektrische Betriebsmittel müssen entsprechend den Anordnungen der gesetzlichen Unfallversicherung regelmäßig geprüft werden. Diese Prüfung wird ausführlich dokumentiert. Die aktuellen Prüfplaketten der DGUF stellen sich als adäquate Hilfsmittel während der Umstellung zu den neuen DGUV Regelwerken dar.

Was besagt die Beschriftung der Prüfplaketten DGUF V3?

Für die Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen sind die Unfallverhütungsvorschriften V3 maßgeblich. Sobald in unmittelbarer Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nichtelektrische Arbeiten durchgeführt werden, sind ebenfalls die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Der Unternehmer hat laut Prüfplaketten DGUF V3 die Pflicht, Instandhaltungen, Änderungen oder Errichtungen von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen ausschließlich unter Beisein einer Elektrofachkraft durchführen zulassen. Elektrische Anlagen sind nur nach den elektrotechnischen Regeln zu betreiben. Bei Mängeln an einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel hat der Unternehmer ebenso Sorge dafür zu tragen, dass der Mangel rasch beseitigt wird. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern darf die Anlage bei bestehender Gefahr nicht betrieben werden.

Haben sich die Vorschriften inhaltlich geändert?

Anfangs änderte sich außer an den Bezeichnungen und Nummern nichts. Die Vorschriften wurden in gewissen Abständen nach Überprüfung eventuell angepasst. Inhaltlich waren die Schriften weiterhin gültig und wurden bis zur Überarbeitung parallel unter Nennung der alten Bezeichnungen veröffentlicht. Da mit langen Zeiten der Umstellung zu rechnen war, gab es keine Übergangsfristen.

Wie musste weiterhin gekennzeichnet werden?

Die Prüfplaketten der DGUF mit den alten Bezeichnungen konnten weiter verwendet werden, bis sie aufgebraucht waren. Vernichtung oder Tausch der Plaketten war nicht notwendig. Inzwischen hat sich wohl jeder Unternehmer auf die neue Beschilderung nach aktuell gültiger Norm umgestellt und zeigt mit ihr Verantwortungsbewusstsein und Kompetenz.

Welche Ausführungen von Prüfplaketten DGUF sind erhältlich?

Die Prüfplaketten der DGUF sind direkt vom Hersteller im Qualitätsdruck erhältlich. Sie sind wischfest, wetterfest, UV-beständig und lichtecht. Die Plaketten bestehen aus Weich-PVC-Folie oder manipulationssicherer Dokumentenfolie und trotzen Temperaturen zwischen -40 bis +80 °C. Sie überzeugen durch unentwegt haftendes Material und beträchtliche Klebkraft. Daher sind „Geprüft nach DGUV Vorschrift 3 Prüfplaketten“ für den Innen- und Außeneinsatz geeignet. Prüfplaketten DGUF werden in verschiedenen Größen als Klebefolien und in unterschiedlichen Ausführungen angeboten. Alle Prüfplaketten DGUF sind in abwechselnden Jahresfarben erhältlich.

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